Steuern, Vorteile & Werbungskosten

Anlegen
Wenn Sie Immobilien als Wertanlage kaufen, ist es sinnvoll, alle damit verbundenen Vorteile wahrzunehmen. Unser Team vor Ort zeigt Ihnen schon im Vorfeld auf, was dabei sinnvoll & rechtzeitig beachtet werden will. Eigennutzer von Immobilien haben den besonderen Vorteil, im Prinzip jederzeit steuerfrei   
verkaufen zu können. 

Umlegen
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern können Sie in Deutschland als Immobilien-Anleger alle mit dem Erhalt & mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten steuerlich absetzen. Das fängt bei den Kaufnebenkosten an und hört bei den Finanzierungskosten noch lange nicht auf. Gerne zeigt unser Team professionell alle Möglichkeiten für In- und Ausländer auf.

Zulegen
Wenn Mieteinnahmen und Immobilienpreise zulegen, können Immobilienbesitzer sich freuen. Wer seine Wohnung/Haus mit einem schönen Gewinn & mit den bereits einbehaltenen Steuervorteilen verkauft, muss keinen Cent Einkommenssteuer bezahlen. Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern. 
 Auch wer seine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzt, zahlt als In- oder Ausländer keine Einkommenssteuer.

Veräußerungsgewinne
Liegen zwischen Kauf und Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung mehr als 10 Jahre, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.

Werbungskosten
Für vermietete Wohnungen können Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies sind z. B. alle Finanzierungskosten (Zinsen voll abzugsfähig, Damnum bis 5 %) und Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Finanzierung stehen (Fahrtkosten, Gebühren, Fotokopien, etc.)

Abschreibung
Die lineare Abschreibung beginnt im Jahr der Anschaffung und beträgt 2 % p. a. der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Gebäudes ohne Grund und Boden.

Erhaltungsaufwand
Wenn an einem Gebäude etwas Vorhandenes instand gehalten, instand gesetzt oder modernisiert wird, kann dies wie folgt geltend gemacht werden:
•  bis 15 % der Gebäudekosten in Jahren 1-3 
•  voll absetzbar ab Jahr 4